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Unabhängige Beratung beim Kauf/Verkauf von Immobilien
Immobilien Kaufberatung
Kaufbertung für Villen
Kaufbertung für Altbauten
Sie möchten also eine Immobilie kaufen. Worauf müssen Sie achten? Ist der Preis korrekt, die Bausubstanz noch gut, die Lage entsprechend, das Dach dicht? Sind meine Wünsche realisierbar, bezahlbar, realistisch? Viele Fragen stellen sich dem Immobilienkäufer auf einen Schlag. Zudem macht Ihnen der Verkäufer oder der Immobilienmakler Druck, schnell zu entscheiden, bevor es jemand anderes tut. Unter all diesen Aspekten sind Sie nun genötigt, hunderttausende von Franken auszugeben.
Das Angebot:
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Die Immobilien-Kaufberatung bietet Ihnen die folgende Leistung um einen sicheren Immobilienkauf zu gewärleisten:
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- Besichtigung der gewünschten
Immobilie mit dem spezialisierten
Fachmann (kein Immobilienmakler!)
- Beurteilung des Preises, der
Bausubstanz und der Lage
- Analyse der eigenen Wünsche und
deren Machbarkeit
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Kaufberatung bestellen
Der Beratungsablauf:
Zusammen mit dem Immobilien Verkäufer (Eigentümer/Immobilienmakler) vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Dieser kann auch an einem Abend oder am Samstag sein.
​Kurzes Vorgespräch vor der Besichtigung über Ihre Wünsche und Ansprüche.
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Besichtigung der ganzen Immobilie.
Nachbesprechung in einem nahen Restaurant oder bei Ihnen zuhause (nicht zusammen mit dem Immobilienverkäufer/Immobilienmakler).
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Es werden alle relevanten Punkte besprochen, die Ihnen ermöglichen, eine sichere und fundierte Entscheidung zu treffen. So wird der Immobilienkauf sicher!
Kaufbertung für ganz normale Häuser
Kaufbertung für Stockwerkeigentum
Diese Unterlagen müssen Sie zwingend im Vorfeld vom Verkäufer erhalten, damit die Beratung kompetent durchgeführt werden kann:
- Grundbuchauszug (darin sind alle Rechten und Lasten ersichtlich)
- Gebäudeversicherungs-Police (NICHT nur die Rechnung!!!)
- Katasterplan (Plan der Grundstücke mit Grundbuchnummern)
- wenn vorhanden Pläne der Liegenschaft
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Zusätzlich bei Wohnungen:
- Protokoll der Letzten Stockwerkeigentümerversammlung
- Nebenkostenabrechnung
- Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG)
- Begründung der STEWEG